Bieterverfahren in München und im Landkreis Rosenheim
Wir führen das offene Bieterverfahren – auch Offenbieterverfahren genannt – seit vielen Jahren durch: für Wohnungen und Häuser in München, vor allem in Haidhausen und der Maxvorstadt, sowie in Bad Aibling, Kolbermoor, Bruckmühl und im übrigen Landkreis Rosenheim. Über 3.000 eigene Transaktionen in fast 30 Jahren sind unsere Grundlage dafür.
Das Verfahren eignet sich besonders, wenn der Marktwert schwer zu schätzen ist, mehrere Interessenten zu erwarten sind oder ein Nachlass zügig und nachvollziehbar verkauft werden soll. Erben, Miteigentümer und Betreuer schätzen die Transparenz: Jedes Gebot ist dokumentiert, die Entscheidung bleibt beim Verkäufer.
Häufige Fragen zum Bieterverfahren
Was ist der Unterschied zwischen Bieterverfahren und Versteigerung?
Bei einer Versteigerung kommt der Vertrag mit dem Zuschlag zustande. Beim Bieterverfahren nicht: Die Gebote sind unverbindliche Kaufangebote, der Verkäufer entscheidet frei, und erst der notarielle Kaufvertrag bindet beide Seiten. Ein Bieterverfahren ist deshalb keine Auktion und braucht keinen Auktionator.
Muss ich als Verkäufer das höchste Gebot annehmen?
Nein. Sie entscheiden, ob und wem Sie den Zuschlag erteilen. Sie können auch ein niedrigeres Gebot mit gesicherter Finanzierung wählen oder das Verfahren beenden.
Für welche Immobilien eignet sich das Verfahren?
Für Wohnungen, Häuser, Mehrfamilienhäuser und Grundstücke, bei denen mit mehreren Interessenten zu rechnen ist. Bei Objekten mit sehr kleinem Interessentenkreis raten wir ab – und sagen das auch.
Wo führen Sie Bieterverfahren durch?
In München mit Schwerpunkt Haidhausen und Maxvorstadt, in Bad Aibling und im gesamten Landkreis Rosenheim. Unser Büro ist in Bad Aibling, Hofmühlstraße 14.